Allgemeine Studiobedingungen

Allgemeines
Nachstehende Studiobedingungen kommen bei Auftragserteilung zur Anwendung, falls schriftlich nichtsanderes vereinbart wurde.

Leistungsberechnungen
Die Berechnung unserer Leistungen erfolgt aufgrund des Arbeitsrapportes zu den jeweils gültigen Preisen. Der Auftraggeberhat uns rechtzeitig anzugeben, wer den Arbeitsrapport rechtsverbindlich kontrollieren und unterschreiben darf. Bei Nichtangabe dieses Namens gilt füruns die jeweilige Unterschrift eines Anwesenden als vom Auftraggeber anerkannt. Der Arbeitsrapport wird dem Zeichnungsberechtigten nachArbeitsschluss zur Unterzeichnung vorgelegt. Mit seiner Unterschrift anerkenntder Auftraggeber die eingetragene Stundenzahl, die verbrauchten Materialien,die technisch einwandfreie Qualität der Aufnahmen, sowie die, in der derzeitgültigen Preisliste aufgeführten Preise an. Spätere Reklamationen werden nichtanerkannt.

Zahlungskonditionen
1/3 bei Auftragsbestätigung, 1/3 bei Studioantritt, Rest bei Fertigstellung oder gemäss Offerte und Auftragsbestätigung. Wir behalten uns an allen, von uns fakturierten Arbeitenund Gegenständen, das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung vor. Berufen wir uns auf unseren Eigentumsvorbehalt, haben wir das Recht, den Kaufgegenstand jederzeit ohne behördliche Verfügung in Besitz zu nehmen, wo immer dieser sich befindet. Der Käufer erteilt uns ausdrücklich das Recht, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister jederzeit einzutragen. Arbeitsleistungen welche weniger als Fr. 300.-- betragen müssen bar bezahlt werden!

Annullierungen
Erfolgt eine Annullierung weniger als 5 Arbeitstage vor Aufnahmebeginn, werden in jedem Fall 100 % der reservierten Zeit fakturiert, sofern eine Auslastung durch andere Aufträge nicht mehr möglich ist. Erfolgt eine Annullierung 6-10 Arbeitstage vor Aufnahmebeginn, werden 25 % und bei mehr als 11 Arbeitstagen werden 10 %verrechnet.

Haftpflicht
Ausfallzeiten, die durch etwaige Störungen der Geräte oder durch höhere Gewalt während der Mietdauer entstehen, werden dem Kunden nicht berechnet. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für sonstige dadurch entstandene Schäden oder Kosten. Für Ausfallzeiten, archivierte oder lagernde Ton- und Videobänder & Datenträger, sowie sonstige Gegenstände wie Musikinstrumente, Kameras, Garderobe unserer Kunden, bzw. Musiker, Filmer und Interpreten, Schauspieler etc. übernehmen wir keine Haftung.

Der Auftraggeber haftet für jegliche Sach- und Personenschäden, die in Zusammenhang mit den an der Produktion beteiligten Personen oder Gästen entstehen.

Die Soundville Media Studios AG wird vom Auftraggeber von der Haftung aller Schäden, welche Besuchern oder an der Produktion beteiligten Personen in den Betriebsräumen oder auf dem Gelände zustossen, befreit. 

Transportrisiko
Versand und Transportrisiko jeglicher Gegenstände und Bänder / Tonträger, gehen zu Lasten des Bestellers.

Miete Datenträger
Je nach Abmachung, werden diese nach Ablauf der vereinbarten Frist gelöscht. Speicherplatz oder Mietbänder werden nach Abschluss der Aufnahmen / Mischung gelöscht. Eine Archivierung kann als Zusatzauftrag selbstverständlich vorgenommen werden.

Referenzkopien
Wir räumen uns das Recht ein, von jeder Aufnahme, die bei uns aufgenommen wurde, eine Referenzkopie herzustellen und diese  auch als solche zu benützen.

Urheberrechte
Wir weisen darauf hin, dass der Kunde verpflichtet ist, die erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte für alle durchzuführenden Arbeiten auf seine Kosten, ordnungsgemäss zu erwerben.  Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Luzern.

Stand: Januar 2018